Tätigkeitsgebiete im öffentlichen Personalrecht
Unsere Anwälte sind im Bereich des öffentlichen Personalrecht (eidgenössisch, kantonal und kommunal) sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dabei können wir Sie insbesondere in den folgenden Bereichen unterstützen:
- Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Freistellung, Änderungskündigungen, etc.)
- Konflikte am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, etc.)
- Disziplinarische Massnahmen (Verweis, Versetzung, etc.)
- Vertretung vor Gerichten und Behörden